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Digitalisierungsleitlinie vom Verbund im Landkreis Osterholz

Der Verbund im Landkreis Osterholz, bestehend aus den sieben Mitgliedsgemeinden und dem Landkreis selbst, arbeitet in vielen Bereichen, so auch im Bereich der Digitalisierung, interkommunal und partnerschaftlich zusammen.

Ziel ist eine konstruktive Zusammenarbeit von der sowohl alle teilnehmenden Kommunen, ihre Mitarbeitenden, ihre Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen und Touristen profitieren. Aus diesem Gedanken heraus haben die Teilnehmenden als Verbund eine Digitalisierungsleitlinie entwickelt.

Als Orientierung für alle Beteiligten und Ausgangspunkt für die Leitlinie hat sich der Verbund eine Vision gegeben, was alle Beteiligten gemeinsam zur Digitalisierung bis 2031 erreichen wollen.

Mit der Leitlinie wird auch geklärt, wo ein gemeinsames, ein einheitliches und wo ein individuelles Vorgehen am sinnvollsten ist.

Vision 2031

„Digitale Dienstleistungen vereinfachen das Leben für alle.

Unser Anspruch an uns selbst ist es, dass die Dienstleistungen überwiegend digital in Anspruch genommen werden.

Dabei legen wir Wert auf kollaborative Zusammenarbeit
und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen.“

Verbundziele

Um die gemeinsame Vision umsetzen zu können, wurden insgesamt fünf unterschiedliche Handlungsbereiche oder sogenannte Dimensionen identifiziert und hierzu mehrere gemeinsame strategische Verbundziele ausgearbeitet.

Digitale Infrastruktur und Netze

1.1. Informationssicherheit & Netze

Es wird ein übergreifendes Notfallkonzept für den Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen entwickelt, das den Fokus auf Prävention und Erkennung von Risiken (Prävention & Detektion), Katastrophenschutz (KatS) und außergewöhnliche Ereignisse legt und ein effektives Business Continuity Management (Notfallmanagement) etabliert. Dieses Konzept stellt sicher, dass die Verfügbarkeit kritischer Systeme und Dienstleistungen unabhängig von Ort und Zeit kontinuierlich gewährleistet bleibt.

1.2. Synergien

Der Beschaffungs- und Betreuungsprozess von Software und Hardware wird innerhalb der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) geprüft. Ziel ist eine wirtschaftliche und effiziente Nutzung, möglichst durch einheitlich genutzte oder gemeinsam betriebene Software.

1.3. Arbeitsplatz 4.0

Wir haben eine konkrete Vorstellung über zukünftige Arbeitsplätze und führen diese im Rahmen eines Pilotprojektes ein. Die Konzeption erfolgt im Verbund, die Umsetzung kann auf lokaler Ebene oder auch im Verbund erfolgen.

Digitale Verwaltung

2.1. Prozessmanagement

Es werden einheitliche Grundsätze zum Prozessmanagement vereinbart.

2.2. Digitale Arbeitsweise

Die digitale Arbeitsweise wird Schritt für Schritt umgesetzt.

2.3. Online-Termine (Buchung und Wahrnehmung)

Bei allen geeigneten Dienstleistungen wird die Möglichkeit geschaffen, hierzu Termine online zu vereinbaren und auch online wahrzunehmen (Videokonferenz).

2.4. Automatisierung

Automatisierungstools werden zur Arbeitsentlastung der Mitarbeitenden beitragen.

2.5. Digitale Dienstleistungen

Digitale Dienstleistungen sind für Kundinnen und Kunden sowie für die Verwaltung besser als die analogen.

Digitale Daseinsvorsorge

3.1. Smart City

Es findet eine Vernetzung der unterschiedlichen Akteure innerhalb des Verbundes zum Thema digitale Daseinsvorsorge statt. Handlungsfelder und Ideen zur digitalen Daseinsvorsorge werden innerhalb des Verbundes ausgetauscht und bestmöglichst abgestimmt.

Digitaler Arbeitgeber

4.1. Mobile Arbeit

Alle Mitarbeitenden mit einer geeigneten Tätigkeit können jederzeit und von überall gut und sicher arbeiten.

4.2. Digitale Zusammenarbeit

Ein gemeinsames Grundverständnis für die digitale Zusammenarbeit ist auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie des Arbeitgebers erarbeitet und implementiert.

4.3. Smartes Wissensmanagement

Zugang und Aktualität zu arbeitsunterstützenden Informationen sind strukturiert vorhanden.

Digitaler Rahmen

5.1. Digitalisierungsleitlinie

Wir haben eine übergeordnete Digitalisierungsleitlinie aus der eine Abgrenzung zwischen gemeinsamen und individuellen Zielen/Maßnahmen hervorgeht.

5.2. Digitale Kompetenzen

Die digitalen Kompetenzen der Mitarbeitenden sollen stärker ausgeprägt sein. Maßgebend dafür ist ein gemeinsames Verständnis, was digitale Kompetenzen bedeuten.

5.3. Kostenteilung

Es wird ein einheitliches und verbindliches Vertrags- und Kostenmanagement etabliert.

Unter "Dokumente" steht die Digitalisierungsleitlinie zum Download bereit.
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