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Gemeinde Grasberg

Das Schiedsamt

 

Wie schnell kommt es zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten welche man ohne die Einschaltung einer neutralen Person kaum lösen kann. Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und kostengünstigere Weg.

Nach dem niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter richtet jede Gemeinde ein Schiedsamt ein. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einem/r Schiedsmann/frau wahrgenommen. Diese werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Schiedspersonen werden von der Direktion des zuständigen Amtsgerichtes förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Wann kann man sich an den/die Schiedsmann/Frau wenden?

 

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen): Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.

In kleinen Strafsachen: wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft die Verfolgung dieser Straftat verneinen.

In diesen Fällen muss der Geschädigte sich erst an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den Beschuldigten erhoben werden kann.

 

Ihr Schiedsmann in der Gemeinde Grasberg:

 

Schiedsmann
Wolfgang Aufderheide
Im Wiesengrund 23
28879 Grasberg
Telefon: 04208/1741

Stellvertreterin:
Silke Rusch
E-Mail: silkerusch@gmx.net