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Gemeinde Grasberg

Fischereischein


Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat, kann den Fischereischein im Ordnungsamt der Gemeinde Grasberg beantragen, wenn
1. ein Zeugnis der Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt oder
2. die Prüfung als Berufsfischer abgelegt worden ist oder
3. das Patent als Küstenfischer vorliegt und der Inhaber mindestens 3 Jahre als Küstenfischer tätig war oder
4. Jahresfischereischeine für 3 aufeinander folgende Jahre ausgestellt wurden (vor dem 01.03.1978).

Die Verwaltungsgebühr beträgt EUR 35,00.

Mitzubringende Unterlagen / Dokumente

Neben einem der o. g. Nachweise zusätzlich
- ein neues Lichtbild, Größe 37 mm x 52 mm, Hochformat
- Personalausweis oder Reisepass.

Zuständige Ansprechpartnerin/Ansprechpartner

Name: Frau Paula Brinkwirth

Telefon: 04208-9175-20

Fax: 04208-9175-920

Organisationseinheit: Bürgerinfo Zimmer 1

E-Mail: Mail-Symbol

Anschrift

Bezeichnung: Gemeinde Grasberg

Adresse: Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg

Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie zu erreichen

montags - freitags08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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dienstags14:00 Uhr - 16:00 Uhr

nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe möglich

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donnerstags14:00 Uhr - 18:00 Uhr