Fischereischein
Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat, kann den Fischereischein im Ordnungsamt der Gemeinde Grasberg beantragen, wenn
1. ein Zeugnis der Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt oder
2. die Prüfung als Berufsfischer abgelegt worden ist oder
3. das Patent als Küstenfischer vorliegt und der Inhaber mindestens 3 Jahre als Küstenfischer tätig war oder
4. Jahresfischereischeine für 3 aufeinander folgende Jahre ausgestellt wurden (vor dem 01.03.1978).
Die Verwaltungsgebühr beträgt EUR 35,00.
Mitzubringende Unterlagen / Dokumente
Neben einem der o. g. Nachweise zusätzlich
- ein neues Lichtbild, Größe 37 mm x 52 mm, Hochformat
- Personalausweis oder Reisepass.
Zuständige Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
Name: Herr Andreas Koppen
Telefon: 04208-9175-24
Fax: 04208-9175-924
Organisationseinheit: Bauen, Ordnung und Soziales Zimmer 3
E-Mail:
koppengrasberg.de
Anschrift
Bezeichnung: Gemeinde Grasberg
Adresse: Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg
Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie zu erreichen
montags - freitags08:00 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Oder vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin.