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Gemeinde Grasberg
Grundsteuer-Hotline 
Die Grundsteuer-Hotline ist eingerichtet. Diese ist ab sofort unter 04791 / 302 - 700 montags bis donnerstags durchgehend von 8 - 15 Uhr und freitags und vor Feiertagen von 8 - 12 Uhr zu erreichen. 
Link-Symbol Pressemitteilung zur Grundsteuerreform in Niedersachsen und im Finanzamt Osterholz-Scharmbeck

 

 

„Die Grundsteuerreform ist ein zweischneidiges Schwert. Wir müssen eine völlig veraltete Berechnungsweise beheben.
           Gleichzeitig wird es Gewinner und Verlierer der Reform geben.“
Präsident Niedersächsischer Städte- u. Gemeindebund,
Dr. Marco Trips
 
 
Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten dafür bereits bis Anfang 2023 gegenüber dem Finanzamt eine Steuererklärung zu ihrem Eigentum abgeben. Auch in der Gemeinde Grasberg wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherige Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
 
Was kommt auf Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer zu?
Nach der Abgabe Ihrer Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und daraus folgender Neubewertung des Grundsteuerwertes haben Sie einen Bescheid über den sogenannten Messbetrag erhalten – oder werden ihn noch erhalten.
Es ist wichtig, diesen Bescheid sorgfältig zu prüfen und bei Fehlern oder Unstimmigkeiten innerhalb eines Monats Widerspruch beim Finanzamt einzulegen. Ist diese Frist bereits abgelaufen, der Bescheid aber offensichtlich Fehler enthält, sollte eine Neubewertung beim Finanzamt beantragt werden.
Dieser Messbetrag wird ab 2025 die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sein. Es wird mit dem sogenannten Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Sie erhalten dann Anfang des kommenden Jahres einen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Grasberg.
Generell soll die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden als bisher. Das heißt aber, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere allerdings erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
 
Warum überhaupt Grundsteuer zahlen? Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinden diese wichtigen Aufgaben nicht erfüllen.
 
Die Grundsteuer-Reform könnte vom Timing her kaum schlechter sein. Die kommunalen Finanzen sind geprägt von einer schwierigen Haushaltslage. Geringe Einnahmezuwächse stehen immer neue Aufgaben und Kostensteigerungen gegenüber – so z.B. im Bereich der Kindertagesbetreuung, bei den Investitionen für die Ganztagsschule oder Personalkosten. Jede Kommune wird bei der Festlegung ihres Grundsteuer-Hebesatzes ihre aktuelle Finanzsituation in den Blick nehmen müssen.

 

Informationen zur Grundsteuerreform

 

Eigentümer müssen jetzt aktiv werden
Zwischen dem 1.Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Immobilien- und Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben – auch Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte fallen hierunter.
Grundsätzlich ist die Erklärung Online über das Programm Mein ELSTER abzugeben.
 
Bewertungsstichtag ist der 1. Januar 2022
Maßgeblicher Bewertungsstichtag ist hierbei der 1. Januar 2022. Für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 benötigen die Finanzämter aufgrund der Vielzahl von Daten schon jetzt aktuelle Angaben zu allen Grundstücken in Deutschland. 

Welche Daten muss in Niedersachsen für die Grundsteuer eingereicht werden
In Niedersachsen werden für jedes Objekt diese Angaben benötigt:

 
  1. Grundbuchdaten
  2. Bodenrichtwert
  3. Aktenzeichen des Einheitswertes
  4. Wohnfläche
  5. Grundstücksfläche
  6. Art der Nutzung

Die entsprechenden Daten findet man im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid oder in der Teilungserklärung. Sollten diese erforderlichen grundstücksbezogenen Daten nicht auffindbar sein, kann eine Flurkarte beim Vermessungsamt und ein Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
 
Zusätzliche Informationen
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks erhält im Mai/Juni 2022 ein Informationsschreiben mit den wichtigsten Daten und Informationen vom Finanzamt.
Weitere Informationen finden Sie unter der Infoseite zur Grundsteuerreform in Niedersachsen unter https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer oder unter www.grundsteuerreform.de.
Zur Abgabe der Erklärung finden Sie ebenfalls noch Hinweise unter www.elster.de.
Link-Symbol Pressemitteilung im Weser Kurier vom 2.2.2022
Link-Symbol Pressemitteilung im Weser Kurier vom 7.5.2022
Link-Symbol zur Internetseite Landesamt für Steuern Niedersachsen / Information für Bürger