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Gemeinde Grasberg

An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes


Die Meldefrist für An- und Abmeldungen beträgt zwei Wochen. Eine Meldepflicht besteht auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde.

Es fallen keine Gebühren an.

Mitzubringende Unterlagen / Dokumente

- Personalausweis und/oder Reisepass
- Kinderreisepass, wenn nicht vorhanden die Geburtsurkunde
- evtl. Sorgerechtserklärung, Zustimmung beider Gesetzlichen Vertreter.
-Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Link)

Weiterführende Informationen

Link-Symbol

Wohnungsgeberbescheinigung

Link-Symbol

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes

Zuständige Ansprechpartnerin/Ansprechpartner

Name: Frau Barbara Huber

Telefon: 04208-9175-20

Fax: 04208-9175-920

Organisationseinheit: Bürgerinfo Zimmer 1

E-Mail: Mail-Symbol

Anschrift

Bezeichnung: Gemeinde Grasberg

Adresse: Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg

Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie zu erreichen

montags - freitags08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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dienstags14:00 Uhr - 16:00 Uhr

nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe möglich

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donnerstags14:00 Uhr - 18:00 Uhr