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Gemeinde Grasberg

Feiertagsgesetz


Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertagen sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.

Welche öffentlich bemerkbaren Handlungen an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind, kann erfragt werden. Ausnahmen können beantragt werden.

Mitzubringende Unterlagen / Dokumente

Auf Anfrage.

Zuständige Ansprechpartnerin/Ansprechpartner

Name: Herr Andreas Koppen

Telefon: 04208-9175-24

Fax: 04208-9175-924

Organisationseinheit: Bauen, Ordnung und Soziales Zimmer 3

E-Mail: Mail-Symbol

Anschrift

Bezeichnung: Gemeinde Grasberg

Adresse: Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg

Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie zu erreichen

montags - freitags08:00 Uhr - 12:00 Uhr

donnerstags14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Oder vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin.