Feiertagsgesetz
Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertagen sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.
Welche öffentlich bemerkbaren Handlungen an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind, kann erfragt werden. Ausnahmen können beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen / Dokumente
Auf Anfrage.
Zuständige Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
Name: Frau Katrin Student
Telefon: 04208-9175-21
Fax: 04208-9175-921
Organisationseinheit: Ordnungs- und Gewerbeamt Zimmer 2
E-Mail: studentgrasberg.de
Anschrift
Bezeichnung: Gemeinde Grasberg
Adresse: Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg
Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie zu erreichen
montags - freitags08:00 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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