Informationen für Hundehalter
Seit dem 01.07.2011 ist das neue Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten. Aus diesem Gesetz ergeben sich zusätzliche Pflichten für Hundehalter, die hier in kurzer Form dargestellt werden:
Was gibt es für neue Pflichten?
-Elektronische Kennzeichnungspflicht (Transponder)
-Versicherungspflicht (Hundehaftpflichtversicherung)
-Sachkundenachweis (ab dem 01.07.2013)
-Registrierungspflicht für Hunde im zentralen Hunderegister des Landes Niedersachsen
(ab dem 01.07.2013)
Welche Hunde sind betroffen?
Alle Hunde, die älter als 6 Monate sind.
Beschreibung der einzelnen Pflichten
Elektronische Kennzeichnung (Transponder):
Die Hunde müssen mit einer elektronischen Kennzeichnung (Transponder) mit enthaltener Kennummer gekennzeichnet werden. Der Transponder hat den Standard ISO 11784 und ISO 11785 zu erfüllen. Dieser wird von praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt. Die elektronische Kennzeichnung ist dafür, dass im Bedarfsfall die Hunde jederzeit Ihrem Halter zugeordnet werden können.
Versicherungspflicht:
Die Hundehalter müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Hund verursacht werden, abschließen. Bei Abschluss der Versicherung ist zu beachten, dass die Deckungssumme im Schadensfall bei Personenschäden 500.000 Euro und bei Sachschäden 250.000 Euro abdeckt. Die Hundehaftpflichtversicherung ist wie bei allen Versicherungen bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz für Opfer von Übergriffen und bei Sachschäden durch Hunde.
Sachkundenachweis:
Ab dem 01.07.2013 müssen Hundebesitzer einen Sachkundenachweis (Hundeführerschein) erbringen. Diesen “Hundeführerschein“ kann man durch eine Prüfung bei anerkannten Vereinen, Hundeschulen und Trainern erlangen. Hundebesitzer, die bereits mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten haben, sind von der Regelung befreit (als Nachweis dient die Hundesteuer). Der “Hundeführerschein“ soll einen sicheren und artgerechten Umgang mit Tieren gewährleisten.
Registrierungspflicht für Hunde im zentralen Hunderegister des Landes Niedersachsen:
Außerdem besteht ab 01.07.2013 die Registrierungspflicht für Hunde im zentralen Hunderegister des Landes Niedersachsen. Hierdurch sollen Hunde im Bedarfsfall jederzeit ihrem Halter zugeordnet werden können. Die Registrierung können Sie ab 01.07.2013 unter folgendem Link durchführen: https://www.hunderegister-nds.de/
Für die Registrierung soll ein Betrag in Höhe von EUR 17,26 zzgl. MwSt. bei Onlineregistrierung bzw. EUR 27,97 zzgl. MwSt. im Falle einer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung anfallen.
Zuständige Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
Name: Herr Andreas Koppen
Telefon: 04208-9175-24
Fax: 04208-9175-924
Organisationseinheit: Bauen, Ordnung und Soziales Zimmer 3
E-Mail: koppengrasberg.de
Anschrift
Bezeichnung: Gemeinde Grasberg
Adresse: Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg
Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie zu erreichen
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