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Gemeinde Grasberg

Gaststättengewerbe Anzeige


Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Stelle mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbständigen Zweigstelle und für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.

Weiterführende Informationen

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Vordruck Anzeige eines Gaststättengewerbes

Zuständige Ansprechpartnerin/Ansprechpartner

Name: Frau Katrin Student

Telefon: 04208-9175-21

Fax: 04208-9175-921

Organisationseinheit: Ordnungs- und Gewerbeamt Zimmer 2

E-Mail: Mail-Symbol

Anschrift

Bezeichnung: Gemeinde Grasberg

Adresse: Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg

Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie zu erreichen

montags - freitags08:00 Uhr - 12:00 Uhr

donnerstags14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Oder vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin.