Gaststättengewerbe Anzeige
Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Stelle mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbständigen Zweigstelle und für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.
Weiterführende Informationen
Zuständige Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
Name: Frau Katrin Student
Telefon: 04208-9175-21
Fax: 04208-9175-921
Organisationseinheit: Ordnungs- und Gewerbeamt Zimmer 2
E-Mail: studentgrasberg.de
Anschrift
Bezeichnung: Gemeinde Grasberg
Adresse: Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg
Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie zu erreichen
montags - freitags08:00 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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