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Gemeinde Grasberg

Elternzeit

 

Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber etwa 7 Wochen vor dem geplanten Start mitgeteilt werden. Der formlose Antrag muss den konkreten Beginn und die geplante Dauer der Elternzeit enthalten. In besonderen Fällen ist aus dringenden Gründen auch eine kürzere Frist möglich, z.B. bei Frühgeburten oder einer Adoption. Auf die Elternzeit besteht ein gesetzlicher Anspruch, eine Zustimmung des Arbeitgebers ist also nicht erforderlich.

Ein früherer Antrag auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht sinnvoll, denn der besondere Kündigungsschutz des Elternzeitgesetzes besteht erst mit der Elternzeit, bzw. frühestens 8 Wochen vor ihrem Beginn. Der Arbeitgeber könnte also im schlechtesten Falle einen zu früh gestellten Antrag für eine Kündigung nutzen.

Für die Beratung zur Elternzeit ist die Elterngeldstelle des Landkreises Osterholz zuständig.

Unter den unten aufgeführten Link (www.schwangerschaft-ueberblick.de/elternzeit-musterantrag) finden Sie einen Musterantrag auf Elternzeit.

Viele Arbeitgeber gewähren auch den Vätern nach der Geburt Sonderurlaub, z.B. für die Behördengänge. Daher sollte der Arbeitgeber des Vaters ebenfalls umgehend über die Geburt informiert werden.

 

Link-Symbol www.schwangerschaft-ueberblick.de/elternzeit-musterantrag